Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. Juli 1948, womit die Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr vom 31. Juli 1947, B.G.Bl. Nr. 176, über gebührenrechtliche Maßnahmen auf dem Gebiete des Telegraphen-, Fernsprech- und Rundfunkwesens abgeändert und ergänzt wird.

Zusammenfassung


142. Verordnung: Abänderung und Ergänzung der Verordnung über gebührenrechtliche Maßnahmen auf dem Gebiete des Telegraphen-, Fernsprech- und Rundfunkwesens.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. Juli 1948, womit die Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr vom 31. Juli 1947, B.G.Bl. Nr. 176, über gebührenrechtliche Maßnahmen auf dem Gebiete des Telegraphen-, Fernsprech- und Rundfunkwesens abgeändert und ergänzt wird.

Auf Grund des zustimmenden Beschlusses des Hauptausschusses des Nationalrates vom 30. Juni 1948 (Gesetz vom 13. April 1920, St. G. Bl.

Nr. 180) wird verordnet:

Die Verordnung vom 31. Juli 1947, B.G.Bl.

Nr. 176, über gebührenrechtliche Maßnahmen auf dem Gebiete des Telegraphen-, Fernsprech- und Rundfunkwesens wird abgeändert und ergänzt wie folgt:

§ 1. In Abschnitt A:

1. Die Bestimmung und der Gebührensatz unter I, Nr. 7, wird aufgehoben.

2. Nach II A, ...

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