Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 11. Dezember 1951, betreffend die Erhöhung der Gebühren für Untersuchungen von Lebensmitteln durch die Untersuchungsanstalten des Bundes.

Zusammenfassung


10. Verordnung: Erhöhung der Gebühren für Untersuchungen von Lebensmitteln durch die Untersuchungsanstalten des Bundes.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 11. Dezember 1951, betreffend die Erhöhung der Gebühren für Untersuchungen von Lebensmitteln durch die Untersuchungsanstalten des Bundes.

Auf Grund des § 24 des Lebensmittelgesetzes 1951, BGBl. ...

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