Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung von Änderungen des Gebührenverzeichnisses zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Zusammenfassung


196. Verordnung: Kundmachung von Änderungen des Gebührenverzeichnisses zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

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Auszug


Verordnung des Bundeskanzlers betreffend die Kundmachung von Änderungen des Gebührenverzeichnisses zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundes...

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