Zusammenfassung
213. Verordnung: Aufhebung der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1925, Deutsches R.G.Bl. I S. 471.
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Auszug
Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 28. September 1948, womit die Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1925, Deutsches R.G.Bl. I S. 471, aufgehoben wird.
Auf Grund des Artikels IV...
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