Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 28. September 1948, womit die Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1925, Deutsches R.G.Bl. I S. 471, aufgehoben wird.

Zusammenfassung


213. Verordnung: Aufhebung der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1925, Deutsches R.G.Bl. I S. 471.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 28. September 1948, womit die Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1925, Deutsches R.G.Bl. I S. 471, aufgehoben wird.

Auf Grund des Artikels IV...

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