Kundmachung des Bundeskanzlers vom 20. März 1990 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen

Zusammenfassung


163. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 20. März 1990 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen

Nach Mitteilungen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft haben folgende weitere Staaten ihre ...

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