Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem für das ?Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen"

Zusammenfassung


490. Kundmachung: Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und Emblem für das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen"

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Bezeichnung, Abkürzung der Bezeichnung und das Emblem für das ?Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen"

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 l...

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