Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 27. Mai 1971, betreffend die Aufhebung der Verordnung vom 10. Juni 1968, BGBl. Nr. 218, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Hüttenstein bestimmt wurde

Zusammenfassung


198. Verordnung: Aufhebung der Verordnung, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Hüttenstein bestimmt wurde

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 27. Mai 1971, betreffend die Aufhebung der Verordnung vom 10. Juni 1968, BGBl. Nr. 218, mit der der Gefährdungsbereich des Munitionslagers Hüttenstein bestimmt wurde

Auf Grund des § 9 des Bu...

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