Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Verordnung Lärm und Vibrationen - VOLV) erlassen wird und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz geändert werden

Bundesgesetzblatt Nr. 22/2006, 25. Januar 2006Verordnung (V) › BMWA (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit)

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Zusammenfassung


Verordnung Lärm und Vibrationen - VOLV sowie Änderung der Bauarbeiterschutzverordnung und der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Verordnung Lärm und Vibrationen - VOLV) erlassen wird und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz geändert werden

22. Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Verordnung Lärm und Vibrationen - VOLV) erlassen wird und mit der die Bauarbeiterschutzverordnung und die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz geändert werden

Artikel I

Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer/innen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (Verordnung Lärm und Vibrationen - VOLV) Aufgrund §§ 12 bis 15, 20 Abs. 2, 22 Abs. 4, 28 Abs. 5, 33 Abs. 5, 38 Abs. 1, 65, 66 Abs. 1 und 3 sowie 72 Abs. 1 Z 3 und 4 des Bundesgesetzes über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz - ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 159/2001 und die Verordnung BGBl. II Nr. 309/2004, wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Geltungsbereich

§ 2. Begriffsbestimmungen

§ 3. Expositionsgrenzwert

§ 4. Auslösewert

§ 5. Grenzwerte für bestimmte Räume

§ 6. Bewertungen und Messungen

§ 7. Ermittlung und Beurteilung der Gefahren

§ 8. Information, Unterweisung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer/innen

§ 9. Maßnahmen und Maßnahmenprogramm

§ 10. Bauliche und raumakustische Maßnahmen

§ 11. Maßnahmen an der Quelle

§ 12. Maßnahmen betreffend Arbeitsmittel und Arbeitsvorgänge

§ 13. Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 14. Persönliche Schutzausrüstung, Kennzeichnung, Verzeichnis

§ 15. Ausnahmen

§ 16. Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union

§ 17. Übergangs- und Schlussbestimmungen

Anhang A: Definition und Bewertung: Lärmgrößen

Anhang B: Definition und Bewertung: Vibrationsgrößen

Geltungsbereich

§ 1. Diese Verordnung gilt in Arbeits...

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