Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 21. Jänner 1983, mit der die Verwendung von gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen in Heimarbeit verboten wird

Zusammenfassung


178. Verordnung: Verbot der Verwendung von gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen in Heimarbeit

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 21. Jänner 1983, mit der die Verwendung von gefährlichen Stoffen oder Zubereitungen in Heimarbeit verboten wird

Auf Grund des § 17 Abs. 1 des Heimarbeitsgesetzes 1960, BGBl. Nr. 105/1961, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 303/197...

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