Zusammenfassung
227. Verordnung: Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Jugenderzieher an Justizanstalten
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Auszug
Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 4. Mai 1973 über die Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Jugenderzieher an Justizanstalten
Auf Grund des § 20 in Verbindung mit § 15
Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
