Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 14. März 1989, mit der die Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Jugenderzieher an Justizanstalten geändert wird

Zusammenfassung


170. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Jugenderzieher an Justizanstalten

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Justiz vom 14. März 1989, mit der die Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Festsetzung von pauschalierten Aufwandsentschädigungen für Beamte im Gefangenenaufsichtsdienst und für Jugenderzieher an Justizanstalten geändert wird

Auf Grund des § 20 in Verbindung mit § 15

Ab...

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