Kundmachung des Bundeskanzlers vom 21. Feber 1973 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens vom 1. Juli 1969 über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen

Zusammenfassung


128. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 21. Feber 1973 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens vom 1. Juli 1969 über die gegenseitige Anerkennung von Beschußzeichen für Handfeuerwaffen

Nach Mitteilungen der belgisch...

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