ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung der gegenseitigen filmwirtschaftlichen Beziehungen

Zusammenfassung


197. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung der gegenseitigen filmwirtschaftlichen Beziehungen

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Auszug


ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung über die Regelung der gegenseitigen filmwirtschaftlichen Beziehungen

Die Österreichische Bundesregierung und die Italienische Regierung in dem Bestreben, die bestehende Zusammenarbeit zwischen den Filmindustrien der beiden Staaten im beiderseitigen Interesse fortzuführen und zu vertiefen,

in der Überzeugung, daß diese Zusammenarbeit zur wirksamen Verbreitung der Kultur beider Völker beiträgt und die wirtschaftliche Entwicklung der beiden Staaten fördert,

von dem Wunsche getragen, daß Filme, die sich durch ihre technischen Vorzüge, ihren künstlerischen Wert und ihren besonderen Aufwand auszeichnen,

in den Genuß der Vorteile von Gemeinschaftsproduktionen kommen,

sind wie folgt übereingekommen:

ABSCHNITT 1

FILMAUSTAUSCH Artikel I Die beiden Vertragschließenden Teile w...

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