Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung ? GuK-AV)

Zusammenfassung


179. Verordnung: Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung ? GuK-AV

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung ? GuK-AV)

Auf Grund der §§ 57 und 62 des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG), BGBl. I Nr. 108/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 95/1998, wird verordnet:

Inhaltsübersicht 1. Abschnitt Ausbildung

§ 1 Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Allgemeines

§ 2 Ausbildungsziele

§ 3 Didaktische Grundsätze

§ 4 Fachspezifische und organisatorische Leitung

§ 5 Medizinisch-wissenschaftliche Leitung

§ 6 Lehrkräfte, Lehrtätigkeit

§ 7 Fachkräfte

§ 8 Räumliche und sachliche Ausstattung der Schule

§ 9 Ausbildungsjahr

§ 10 Ausbildungszeiten

§ 11 Teilnahmeverpflichtung

§ 12 Versäumen von Ausbildungszeiten, Lehrerkonferenz

§ 13 Unterbrechung der Ausbildung

§ 14 Schulwechsel

§ 15 Theoretische Ausbildung

§ 16 Durchführung des Unterrichts

§ 17 Verlegung von Unterrichtsstunden und -fächern

§ 18 Praktische Ausbildung

§ 19 Durchführung der praktischen Ausbildung

§ 20 Praktische Ausbildung während der Nachtzeit

§ 21 Wahlpraktikum

§ 22 Praktikum nach Wahl der Schule

§ 23 Diplomprüfungsbezogenes Praktikum 2. Abschnitt Prüfungen und Beurteilungen

§ 24 Einzelprüfungen im Rahmen der theoretischen Ausbildung

§ 25 Beurteilung der theoretischen Ausbildung

§ 26 Dispensprüfung

§ 27 Beurteilung der praktischen Ausbildung

§ 28 Wiederholen einer Einzelprüfung oder Teilprüfung einer Einzelprüfung

§ 29 Wiederholungsprüfungskommission

§ 30 Nichtantreten zu einer Prüfung, Nachtragsprüfung

§ 31 Wiederholen eines Praktikums

§ 32 Wiederholen eines Ausbildungsjahres

§ 33 Ausscheiden aus der Ausbildung

§ 34 Aufsteigen in das nächsthöhere Ausbildungsjahr

§ 35 Zeugnis

§ 36 Schulautonomer Bereich 3. Abschnitt Diplomprüfung

§ 37 Allgemeines

§ 38 Zulassung zur Diplomprüfung

§ 39 Diplomprüfungsinhalt

§ 40 Fachbereichsarbeit

§ 41 Praktische Diplomprüfung

§ 42 Mündliche Diplomprüfung

§§ 43 bis 45 Ablauf der mündlichen Diplomprüfung

§ 46 Beurteilung der Diplomprüfung

§ 47 Gesamtbeurteilung der Diplomprüfung

§ 48 Diplomprüfungsprotokoll

§ 49 Nichtantreten zu einer Prüfung im Rahmen der Diplomprüfung

§ 50 Wiederholen der Diplomprüfung

§ 51 Wiederholen des dritten Ausbildungsjahres

§ 52 Diplom 4. Abschnitt Verkürzte Ausbildungen

§ 53 Allgemeines

§ 54 Verkürzte Ausbildung für Pflegehelfer

§ 55 Verkürzte Ausbildung für Sanitätsunteroffiziere

§ 56 Verkürzte Ausbildung nach einer speziellen Grundausbildung

§ 57 Verkürzte Ausbildung für Hebammen

§ 58 Verkürzte Ausbildung für Mediziner 5. Abschnitt Nostrifikation

§ 59 Allgemeines

§ 60 Ergänzungsausbildung

§ 61 Wiederholen und Abbruch der Ergänzungsausbildung

§ 62 Bestätigung über die Ergänzungsausbildung und -prüfung 6. Abschnitt Kompensationsmaßnahmen – EWR

§ 63 Allgemeines

§ 64 Anpassungslehrgang

§ 65 Eignungsprüfung

§ 66 Wiederholen

§ 67 Bestätigung 7. Abschnitt Vermittlungs- und Austauschprogramme

§ 68 Vermittlungs- und Austauschprogramme 8. Abschnitt Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 69 Ergänzungsausbildung für Sanitätsunteroffiziere

§ 70 Räumliche und sachliche Ausstattung der Schule

§ 71 Anzeige des ersten Ausbildungsjahres

§ 72 Übergangsbestimmung

§ 73 Außerkrafttreten Anlagen Anlage 1 Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege Anlage 2 Spezielle Grundausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege Anlage 3 Spezielle Grundausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege Anlage 4 Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für Pflegehelfer Anlage 5 Verkürzte Ausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege für Pflegehelfer Anlage 6 Verkürzte Ausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege für Pflegehelfer Anlage 7 Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für diplomierte Kinderkrankenpfleger Anlage 8 Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger Anlage 9 Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für Hebammen Anlage 10 Verkürzte Ausbildung in der Kinder- und Jugendlichenpflege für Hebammen Anlage 11 Verkürzte Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege für Mediziner Anlage 12 Ergänzungsausbildung für Sanitätsunteroffiziere Anlage 13 Zeugnis über das Ausbildungsjahr Anlage 14 Bestätigung über die Ergänzungsausbildung Anlage 15 Bestätigung über den Anpassungslehrgang Anlage 16 Bestätigung über die Eignungsprüfung Anlage 17 Zeugnis über die Ergänzungsausbildung für Sanitätsunteroffiziere Anlage 18 Diplomprüfungszeugnis Anlage 19 Diplom 1. Abschnitt Ausbildung Ausbildung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Allgemeines

§ 1. (1) Die Ausbildung in einem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege dauert drei Jahre und umfaßt mindestens 4600 Stunden in Theorie und Praxis.

(2) Di...

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