Zusammenfassung
236. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen
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Auszug
Bundesgesetz vom 14. Mai 1987, mit dem das Bundesgesetz über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel I Nach § 10 wird folgender § 10...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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