Bundesgesetz vom 14. Mai 1987, mit dem das Bundesgesetz über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen geändert wird

Zusammenfassung


236. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen

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Auszug


Bundesgesetz vom 14. Mai 1987, mit dem das Bundesgesetz über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I Nach § 10 wird folgender § 10...

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