Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG geändert wird

Bundesgesetzblatt Nr. 24/2006, 16. Februar 2006Bundesgesetze (BG), Bundesverfassungsgesetze (BVG) › BMVIT (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie)

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Zusammenfassung


Änderung des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 - GelverkG

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG geändert wird

24. Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 - GelverkG, BGBl. Nr. 112, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2003, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 wird das Zitat "Kraftfahrliniengesetzes 1952, BGBl. Nr. 84" durch "Kraftfahrliniengesetzes, BGBl. I Nr. 203/1999" ersetzt.

2. In § 1 Abs. 2 wird die Wortfolge "bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe gelten." durch "reglementierte Gewerbe gelten, auf die § 95 Abs. 2 der GewO 1994 anzuwenden ist." ersetzt.

3. In § 2 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 angefügt:

"(3) Wer ein Gewerbe gemäß § 3 Abs. 1 ausüben will, hat einen Antrag auf Erteilung einer Konzession bei der Behörde, die für den beabsichtigten Standort zuständig ist, einzubringen. Dem Antrag sind die Belege gemäß § 339 Abs. 3 Z 1 bis 3 GewO 1994 anzuschließen."

4. In § 3 Abs. 1 Z 4 wird das Zitat "§ 124 Z 8 GewO 1994" durch "§ 111 GewO 1994" ersetzt.

5. § 3 Abs. 4 entfällt.

6. In § 4 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 angefügt:

"(3) Setzt der Ko...

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