Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühe Benachrichtigung bei Nuklearunfällen

Zusammenfassung


13. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühe Benachrichtigung bei Nuklearunfällen

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühe Benachrichtigung bei Nuklearunfällen

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die frü-

he Benachrichtung bei Nuklearunfällen (BGBl. Nr. 186/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereich...

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