Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens

Bundesgesetzblatt Nr. 21/2006, 9. Februar 2006Kundmachung (K) › BMAA (Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten)

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Zusammenfassung


Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens

21. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Auslieferungsübereinkommens

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Bosnien und Herzegowina am 25. April 2005 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (BGBl. Nr. 320/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 104/2003) hinterlegt.Nach weiteren Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende Staaten zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen nachstehende Vorbehalte erklärt bzw. Erklärungen abgegeben, abgeändert oder zurückgezogen:

Belgien:

Gemäß Art. 28 Abs. 3 des Übereinkommens erklärt Belgien, dass es das Gesetz vom 19. Dezember 2003, welches den Rahmenbe...

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