Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen

Zusammenfassung


159. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen

  

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Armenien am 25. Jänner 2002 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (BGBl.  

Nr. 41/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 233/2001) hinterlegt.  

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