Kundmachung des Bundeskanzlers vom 6. März 1974 betreffend den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948

Zusammenfassung


161. Kundmachung: Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 6. März 1974 betreffend den Geltungsbereich der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. Dezember 1948

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes (BGBl. Nr. 91/

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