Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

Zusammenfassung


534. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. Nr. 78/1974)

hinterlegt bzw. erklärt, sich auch nach Erlangung ihrer Unabhängigkeit an dieses Protokoll gebunden zu erachten:

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde bzw.

Kontinuitätserklärung:

Ägypten 22. Mai 1981

Angola 23. Juni 198...

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