Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 5. Feber 1968 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation vom 4. Jänner 1960 (BGBl. Nr. 100/1960, in der geltenden Fassung) auf die Färöer Inseln

Zusammenfassung


83. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation auf die Färöer Inseln

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 5. Feber 1968 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation vom 4. Jänner 1960 (BGBl. Nr. 100/1960, in der geltenden Fassung) auf die Färöer Inseln

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