Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. April 1964, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge.

Zusammenfassung


99. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 27. April 1964, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge.

Nach Mitteilungen des Generalsekretariats der Vereinten Nationen ...

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