Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 29. Mai 1951, womit die Geltungsdauer der Verordnung vom 23. Februar 1950, BGBl. Nr. 79, betreffend die Regelung der Arzneipreise in Apotheken, verlängert wird.

Zusammenfassung


145. Verordnung: Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung, betreffend die Regelung der Arzneipreise in Apotheken.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 29. Mai 1951, womit die Geltungsdauer der Verordnung vom 23. Februar 1950, BGBl. Nr. 79, betreffend die Regelung der Arzneipreise in Apotheken, verlängert wird.

Auf Grund des § 7 des Ges...

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