Zusammenfassung
120. Bundesgesetz: Verlängerung der Geltungsdauer des Bundesgesetzes über die Aufnahme von Anleihen in fremder Währung.
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Auszug
Bundesgesetz vom 12. Mai 1948, womit die Geltungsdauer des Bundesgesetzes vom 25. Juli 1946, B. G. Bl. Nr. 154, über die Aufnahme von Anleihen in fremder Währung, in der Fassung der Bundesgesetze vom 12. Dezember 1946, B.G.Bl. Nr. 29/1947, und vom 2. Juli 1947, B. G. Bl. Nr. 180, verlängert wird.
Der Nationalrat hat b...
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