Bundesgesetz vom 15. Mai 1963, mit dem die Geltungsdauer des Lastverteilungsgesetzes 1952 neuerlich verlängert wird.

Zusammenfassung


121. Bundesgesetz: Neuerliche Verlängerung der Geltungsdauer des Lastverteilungsgesetzes 1952.

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Auszug


Bundesgesetz vom 15. Mai 1963, mit dem die Geltungsdauer des Lastverteilungsgesetzes 1952 neuerlich verlängert wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Artikel I.

(Verfassungsbestimm...

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