Kundmachung des Bundeskanzlers vom 15. Dezember 1972 betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer des Übereinkommens über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen für die Jahre 1970 und 1971

Zusammenfassung


8. Kundmachung: Verlängerung der Geltungsdauer des Übereinkommens über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen für die Jahre 1970 und 1971

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 15. Dezember 1972 betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer des Übereinkommens über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen für die Jahre 1970 und 1971

Die Geltungsdauer des am 9....

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