Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Festlegung von Bewilligungen gemäß § 7 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes für die Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr für das Bundesland Wien

Zusammenfassung


154. Verordnung: Festlegung von Bewilligungen gemäß § 7 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes für die Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr für das Bundesland Wien

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Festlegung von Bewilligungen gemäß § 7 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes für die Beschäftigung von Ausländern im Sommerfremdenverkehr für das Bundesland Wien

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Aufenthaltsge...

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