Zusammenfassung
319. Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung in kubischen Tankcontainern aus Metall mit einem Fassungsraum von 0,25 m³ bis 3 m³
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Auszug
Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung in kubischen Tankcontainern aus Metall mit einem Fassungsraum von 0,25 m³ bis 3 m³
(Übersetzung)
In Abweichung von den Rn. 212.100, 212.127(1), 212.127 (4), 212.131 und 212.133 des EuropäischenÜbereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße(ADR) können kubische Tankcontainer aus Metall verwendet werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:1. Begriffsbes...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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