Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung in kubischen Tankcontainern aus Metall mit einem Fassungsraum von 0,25 m³ bis 3 m³

Bundesgesetzblatt, 10 Juli 1981 (Nr. 319/1981)

Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)

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Zusammenfassung


319. Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung in kubischen Tankcontainern aus Metall mit einem Fassungsraum von 0,25 m³ bis 3 m³

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Auszug


Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung in kubischen Tankcontainern aus Metall mit einem Fassungsraum von 0,25 m³ bis 3 m³

(Übersetzung)

In Abweichung von den Rn. 212.100, 212.127

(1), 212.127 (4), 212.131 und 212.133 des Europäischen

Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

(ADR) können kubische Tankcontainer aus Metall verwendet werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1. Begriffsbes...

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