Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung in kubischen Tankcontainern aus Metall mit einem Fassungsraum von 0,25 m³ bis 3 m³

Zusammenfassung


319. Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung in kubischen Tankcontainern aus Metall mit einem Fassungsraum von 0,25 m³ bis 3 m³

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Vereinbarung zwischen dem Verkehrsminister des Königreiches Belgien und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 10602 des ADR betreffend die Beförderung in kubischen Tankcontainern aus Metall mit einem Fassungsraum von 0,25 m³ bis 3 m³

(Übersetzung)

In Abweichung von den Rn. 212.100, 212.127

(1), 212.127 (4), 212.131 und 212.133 des Europäischen

Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße

(ADR) können kubische Tankcontainer aus Metall verwendet werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

1. Begriffsbes...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen