Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Salzburg über die berufliche Bildung von Zeitsoldaten

Zusammenfassung


49. Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Salzburg über die berufliche Bildung von Zeitsoldaten

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Auszug


Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Salzburg über die berufliche Bildung von Zeitsoldaten

Der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Landesverteidigung, und das Land Salzburg,

vertreten durch den Landeshauptmann, in der Folge Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen,

folgende Verei...

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