Zusammenfassung
49. Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Salzburg über die berufliche Bildung von Zeitsoldaten
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Auszug
Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Salzburg über die berufliche Bildung von Zeitsoldaten
Der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Landesverteidigung, und das Land Salzburg,
vertreten durch den Landeshauptmann, in der Folge Vertragsparteien genannt, sind übereingekommen,folgende Verei...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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