Zusammenfassung
575. Verordnung: Pauschalierter Kostenersatz für die Erteilung von Auskünften gemäß Datenschutzgesetz (Bundesministerium für Bauten und Technik)
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 21. Dezember 1979 gemäß § 11 Abs. 3 des Datenschutzgesetzes über einen pauschalierten Kostenersatz für die Erteilung von Auskünften
Auf Grund des § 11 Abs....
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
