Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 8. Juli 1964, mit der die Verordnung über Änderungen in der Durchführung der Krankenversicherung für die gemäß § 509 ASVG. als in diese Versicherung einbezogen geltenden Personen neuerlich abgeändert wird.

Zusammenfassung


170. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung über Änderungen in der Durchführung der Krankenversicherung für die gemäß § 509 ASVG. als in diese Versicherung einbezogen geltenden Personen.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 8. Juli 1964, mit der die Verordnung über Änderungen in der Durchführung der Krankenversicherung für die gemäß § 509 ASVG. als in diese Versicherung einbezogen geltenden Personen neuerlich abgeändert wird.

Auf Grund der §§ 75 und 509 des Al...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen