Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr idF der Änderungsabkommen vom 21. Jänner 1975 und 16. September 1977 für die Errichtung vorgeschobener deutscher und österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Niederstaufen/ Hohenweiler

Zusammenfassung


101. Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Änderungsabkommen für die Errichtung vorgeschobener deutscher und österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Niederstaufen/Hohenweiler

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Auszug


Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr idF der Änderungsabkommen vom 21. Jänner 1975 und 16. September 1977 für die Errichtung vorgeschobener deutscher und österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Niederstaufen/ Hohenweiler

AUSWÄRTIGES AMT510-511.13/3 OST Verbalnote Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Österreichischen Botschaft mitzuteilen, daß die für die Grenzabfertigung zuständigen obersten Bundesbehörden der Bundesrepublik...

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