Vereinbarung gemäß Art, 1 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Änderungsabkommen vom 21. Januar 1975 und 16. September 1977 für die Errichtung vorgeschobener Grenzdienststellen im Stadthafen Bregenz

Zusammenfassung


371. Vereinbarung gemäß dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Änderungsabkommen für die Errichtung vorgeschobener Grenzdienststellen im Stadthafen Bregenz

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Auszug


Vereinbarung gemäß Art, 1 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr in der Fassung der Änderungsabkommen vom 21. Januar 1975 und 16. September 1977 für die Errichtung vorgeschobener Grenzdienststellen im Stadthafen Bregenz

AUSWÄRTIGES AMT 510-511.13/3 OST Verbalnote Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Österreichischen Botschaft mitzuteilen, daß die für die Grenzabfertigung zuständigen obersten Bundesbehörden der Bundesrepublik Deutschland in AusfÃ...

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