Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die berufliche Bildung von Zeitsoldaten

Zusammenfassung


248. Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die berufliche Bildung von Zeitsoldaten

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Auszug


Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die berufliche Bildung von Zeitsoldaten

Der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Landesverteidigung, und das Land Niederösterreich,

vertreten durch den Landeshauptmann, in der Folge Vertragsparteien genannt, sind Ã...

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