Zusammenfassung
585. Vereinbarung gemäß Artikel 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die bezirksgerichtliche Organisation im Land Niederösterreich samt Anlagen
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Auszug
Vereinbarung gemäß Artikel 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die bezirksgerichtliche Organisation im Land Niederösterreich
Der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Justiz,
und das Land Niederösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann,sind im Sinne des Art. VIII der Vereinbarung gemäßArt. 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land'Niederösterreich über Vorhaben, deren Verwirklichung für die Vertragsparteien von besonderem Interesse ist, BGBl. Nr.. 156/1989, übereingekommen,gemäß Art. 15 a B-VG nachstehende Vereinbarung zwecks Herbeiführung einer den Anforderungen der rechtsschutzsuchenden Bevölkerung an eine f...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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