Vereinbarung gemäß Artikel 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die bezirksgerichtliche Organisation im Land Niederösterreich

Zusammenfassung


585. Vereinbarung gemäß Artikel 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die bezirksgerichtliche Organisation im Land Niederösterreich samt Anlagen

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Auszug


Vereinbarung gemäß Artikel 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die bezirksgerichtliche Organisation im Land Niederösterreich

Der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Justiz,

und das Land Niederösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann,

sind im Sinne des Art. VIII der Vereinbarung gemäß

Art. 15 a B-VG zwischen dem Bund und dem Land

'Niederösterreich über Vorhaben, deren Verwirklichung für die Vertragsparteien von besonderem Interesse ist, BGBl. Nr.. 156/1989, übereingekommen,

gemäß Art. 15 a B-VG nachstehende Vereinbarung zwecks Herbeiführung einer den Anforderungen der rechtsschutzsuchenden Bevölkerung an eine f...

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