Verordnung des Bundeskanzlers vom 9. Dezember 1975 betreffend die Festlegung von Waren, deren Ausfuhr einer Bewilligung gemäß dem Sicherheitskontrollgesetz bedarf

Zusammenfassung


629. Verordnung: Festlegung von Waren, deren Ausfuhr einer Bewilligung gemäß dem Sicherheitskontrollgesetz bedarf

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Auszug


Verordnung des Bundeskanzlers vom 9. Dezember 1975 betreffend die Festlegung von Waren, deren Ausfuhr einer Bewilligung gemäß dem Sicherheitskontrollgesetz bedarf

Auf Grund des Art. II § 4 Abs. 4 des Sicherheitskontrollgesetzes,

BGBl. Nr. 408/1972, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Handel, Gewerbe un...

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