Verordnung des Bundeskanzlers vom 6. Oktober 1978, mit der die Verordnung betreffend die Festlegung von Waren, deren Ausfuhr einer Bewilligung gemäß dem Sicherheitskontrollgesetz bedarf, abgeändert wird

Zusammenfassung


518. Verordnung: Abänderung der Verordnung betreffend die Festlegung von Waren, deren Ausfuhr einer Bewilligung gemäß dem Sicherheitskontrollgesetz bedarf

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundeskanzlers vom 6. Oktober 1978, mit der die Verordnung betreffend die Festlegung von Waren, deren Ausfuhr einer Bewilligung gemäß dem Sicherheitskontrollgesetz bedarf, abgeändert wird

Aufgrund des Art. II § 4 Abs. 4 des Sicherheitskontro...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen