Zusammenfassung
440. Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zur Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Neuhaus/Inn (neue Innbrücke)
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Auszug
Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr Siehe BGBl. Nr. 240/1957 und 275/1968 zur Errichtung vorgeschobener österreichischer Grenzdienststellen am Grenzübergang Neuhaus/Inn (neue Innbrücke)
AUSWÄRTIGES AMT 510—511.13 OST Verbalnote Das Auswärtige Amt beehrt sich, der Österreichischen Botschaft mitzuteilen, daß die für die Grenzabfertigung zuständigen obersten Bundesbehörden der Bundesrepublik Deutschland in Ausführung von Artikel 1 Absatz 3 des Abkommens vom 14. September 1955 zwischen der Bundesrepub...
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