Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Steiermark zur Errichtung und zum Betrieb eines Nationalparks Gesäuse

Bundesgesetzblatt, 03 Dezember 2003 (Nr. 107/2003)

Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)

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Zusammenfassung


107. Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Steiermark zur Errichtung und zum Betrieb eines Nationalparks Gesäuse

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Auszug


Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Steiermark zur Errichtung und zum Betrieb eines Nationalparks Gesäuse

Der Nationalrat hat beschlossen:  

Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.

  

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Steiermark, vertreten durch den Landeshauptmann

– im Folgenden Vertragsparteien genannt –, geleitet von dem Wunsch, ökologisch besonders wertvolle Gebiete des Gesäuses von nationaler und internationaler Bedeutung zu erhalten, sind übereingekommen,

gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung abzuschließen:  

Artikel 1  

Gegenstand der Vereinbarung  

Gegenstand der Vereinbarung ist die Errichtung und der Betrieb des Nationalparks Gesäuse.  

Artikel 2  

Nationalparkgebiet  

(1) Der Nationalpark Gesäuse im Sinne dieser Vereinbarun...

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