Zusammenfassung
476. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR über Verpackungen für Stoffe der Klasse 4.2 Ziffern 31 a) und 32 a)
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Auszug
VEREINBARUNG zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR über Verpackungen für Stoffe der Klasse 4.2 Ziffern 31 a) und 32 a)
(Übersetzung)
(1)Â Â Abweichend von den Vorschriften der Rn....Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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