Zusammenfassung
66. Gesetz: Vorläufige Neuordnung des Gemeinderechtes (Vorläufiges Gemeindegesetz ? VGemG.).
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Auszug
Gesetz vom 10. Juli 1945 über die vorläufige Neuordnung des Gemeinderechtes (Vorläufiges Gemeindegesetz ? VGemG.).
Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:
Artikel 1.Das Gesetz vom 5. März 1862, R. G. Bl. Nr. 18(Reichsgemeindegesetz), alle Gemeindeordnungen und Gemeindewahlordnungen sowie die sonstigen auf dem Gebiete der Gemeindeverfassung erlassenen Vorschriften (Gemeindestatute, Stadtrechte)werden in dem Umfange, in dem...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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