Gesetz vom 10. Juli 1945 über die vorläufige Neuordnung des Gemeinderechtes (Vorläufiges Gemeindegesetz ? VGemG.).

Zusammenfassung


66. Gesetz: Vorläufige Neuordnung des Gemeinderechtes (Vorläufiges Gemeindegesetz ? VGemG.).

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Auszug


Gesetz vom 10. Juli 1945 über die vorläufige Neuordnung des Gemeinderechtes (Vorläufiges Gemeindegesetz ? VGemG.).

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:

Artikel 1.

Das Gesetz vom 5. März 1862, R. G. Bl. Nr. 18

(Reichsgemeindegesetz), alle Gemeindeordnungen und Gemeindewahlordnungen sowie die sonstigen auf dem Gebiete der Gemeindeverfassung erlassenen Vorschriften (Gemeindestatute, Stadtrechte)

werden in dem Umfange, in dem...

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