ABKOMMEN ÖSTERREICH ? EWG ? Der Gemischte Ausschuß ? BESCHLUSS NR. 1/87 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Änderung der in ECU ausgedrückten Beträge in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ?Erzeugnisse mit Ursprung in" oder ?Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

Zusammenfassung


234. Beschluß Nr. 1/87 des Gemischten Ausschusses EWG ? Österreich zur Änderung der in ECU ausgedrückten Beträge in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

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Auszug


ABKOMMEN ÖSTERREICH ? EWG ? Der Gemischte Ausschuß ? BESCHLUSS NR. 1/87 DES GEMISCHTEN AUSSCHUSSES zur Änderung der in ECU ausgedrückten Beträge in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs ?Erzeugnisse mit Ursprung in" oder ?Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS —

gestützt auf das am 22. Juli 1972 in Brüssel unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik

Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemei...

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