Verordnung des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 19. Dezember 1968, mit der Bauschbeträge für die Ausstellung von Auszügen aus dem Grenz- und dem Grundsteuerkataster und für Amtshandlungen der Vermessungsbehörden festgesetzt werden (Vermessungsgebührenverordnung 1968)

Zusammenfassung


54. Verordnung: Vermessungsgebührenverordnung 1968

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Bauten und Technik vom 19. Dezember 1968, mit der Bauschbeträge für die Ausstellung von Auszügen aus dem Grenz- und dem Grundsteuerkataster und für Amtshandlungen der Vermessungsbehörden festgesetzt werden (Vermessungsgebührenverordnung 1968)

Auf Grund des § 47 ...

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