Bundesgesetz vom 16. Dezember 1953 über die Übertragung der Ansprüche auf Rückstellung von Vermögen weiterer juristischer Personen, die ihre Rechtspersönlichkeit während der deutschen Besetzung Österreichs verloren und später nicht wiedererlangt haben, und über die Abänderung und Ergänzung des 2. Rückstellungsanspruchsgesetzes (3. Rückstellungsanspruchsgesetz) 1. Rückstellungsanspruchsgesetz BGBl. Nr. 256/1947. 2. Rückstellungsanspruchsgesetz BGBl. Nr. 176/1951.

Zusammenfassung


23. Bundesgesetz: 3. Rückstellungsanspruchsgesetz.

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Auszug


Bundesgesetz vom 16. Dezember 1953 über die Übertragung der Ansprüche auf Rückstellung von Vermögen weiterer juristischer Personen, die ihre Rechtspersönlichkeit während der deutschen Besetzung Österreichs verloren und später nicht wiedererlangt haben, und über die Abänderung und Ergänzung des 2. Rückstellungsanspruchsgesetzes (3. Rückstellungsanspruchsgesetz) 1. Rückstellungsanspruchsgesetz BGBl. Nr. 256/1947. 2. Rückstellungsanspruchsgesetz BGBl. Nr. 176/1951.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Die in Spalte A der nachfolgenden Aufstellung genannten Vermögensträger werden durch dieses Gesetz berechtigt — falls nicht eine längere...

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