Verordnung der Bundesregierung vom 13. März 1956, womit die Zuschläge zu den Bezügen der Vertragsbediensteten neu geregelt werden (Vertragsbediensteten-Bezugszuschlagsverordnung 1956).

Zusammenfassung


64. Verordnung: Vertragsbediensteten-Bezugszuschlagsverordnung 1956.

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 13. März 1956, womit die Zuschläge zu den Bezügen der Vertragsbediensteten neu geregelt werden (Vertragsbediensteten-Bezugszuschlagsverordnung 1956).

Auf Grund des § 53 Abs. 4 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß de...

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