Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 15. Juni 1971 über die Ermäßigung von festen Teilbeträgen für bestimmte Waren der Zolltarifnummern 18.06, 19.08 und 20.05 nach dem Ausgleichsabgabegesetz

Zusammenfassung


216. Verordnung: Ermäßigung von festen Teilbeträgen für bestimmte Waren der Zolltarifnummern 18.06, 19.08 und 20.05 nach dem Ausgleichsabgabegesetz

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 15. Juni 1971 über die Ermäßigung von festen Teilbeträgen für bestimmte Waren der Zolltarifnummern 18.06, 19.08 und 20.05 nach dem Ausgleichsabgabegesetz

Auf Grund des § 5 Ab...

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