Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 9. Juni 1972 über die Ermäßigung von festen Teilbeträgen für bestimmte Waren der Zolltarifnummern 18.06, 19.08 und 20.05 nach dem Ausgleichsabgabegesetz

Zusammenfassung


196. Verordnung: Ermäßigung von festen Teilbeträgen für bestimmte Waren der Zolltarifnummern 18.06, 19.08 und 20.05 nach dem Ausgleichsabgabegesetz

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 9. Juni 1972 über die Ermäßigung von festen Teilbeträgen für bestimmte Waren der Zolltarifnummern 18.06, 19.08 und 20.05 nach dem Ausgleichsabgabegesetz

Auf Grund des § 5 Ab...

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