Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über die Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppen W 1, W 2 und W 3 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst geändert wird

Zusammenfassung


103. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppen W 1, W 2 und W 3 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung über die Grundausbildung für Wachebeamte der Verwendungsgruppen W 1, W 2 und W 3 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst geändert wird

Auf Grund der §§ 24 bis 35, 144, 275 und der Anlage 1 BDG 197...

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