Verordnung des Bundesministeriums für Inneres vom 11. Feber 1969 über die Zuweisung von Disziplinarsachen der Gendarmeriezentralschule und des Gendarmeriebeschaffungsamtes an die Disziplinarkommission des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich

Zusammenfassung


83. Verordnung: Zuweisung von Disziplinarsachen der Gendarmeriezentralschule und des Gendarmeriebeschaffungsamtes an die Disziplinarkommission des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Inneres vom 11. Feber 1969 über die Zuweisung von Disziplinarsachen der Gendarmeriezentralschule und des Gendarmeriebeschaffungsamtes an die Disziplinarkommission des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich

Auf Grund des § 100 Abs. ...

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